Wir hoffen, dass Sie bei Entlassung die am Behandlungsbeginn verfassten Ziele weitestgehend erreicht haben. Manchmal ist noch eine weitere Behandlung nötig. In einem abschließenden Gespräch werden mit den betreffenden Personen alle Unklarheiten besprochen.
Nach §39 Abs.4 des Sozialgesetzbuches, Teil V, haben gesetzlich Versicherte von Beginn der Krankenhausbehandlung eine Zuzahlung zu leisten. Diese beträgt innerhalb eines Kalenderjahres pro Tag 10,00 € für höchstens 28 Tage, also maximal 280,00 €.
Die Zuzahlungspflicht besteht nicht bei:
Krankenhausbehandlung zu Lasten der Unfallversicherung
wenn im aktuellen Kalenderjahr bereits Zuzahlungen in voller Höhe geleistet wurden
bei Zuzahlungsbefreiung durch einen Befreiungsausweis
Der Zuzahlungsbetrag wird von der Krankenkasse eingezogen.
Bei allen Fragen stehen die Mitarbeiter der Patientenverwaltung selbstverständlich gerne unter Telefon 05671/5072-0 zur Verfügung.